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   BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05   

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https://dejure.org/2006,15949
BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05 (https://dejure.org/2006,15949)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2006 - IX B 51/05 (https://dejure.org/2006,15949)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - IX B 51/05 (https://dejure.org/2006,15949)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 54/02

    Absetzung für Abnutzung-Bemessungsgrundlage: Kaufpreisaufteilung auf

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    Insbesondere steht es dem Eigentümer eines Immobilienobjekts --wie hier dem Onkel des Klägers-- frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, jeweils m.w.N.) und entsprechend Preise für die Übertragung insgesamt oder für steuerrechtlich eigenständige Gebäudeteile (Wirtschaftsgüter) in Übereinstimmung mit dem Erwerber (hier: dem Kläger) festzulegen (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 54/02, BFHE 210, 233, BStBl II 2006, 9).

    Ebenso kann eine Rechtsfrage nicht allein deshalb als weiter klärungsbedürftig angesehen werden, weil ihre Klärung durch ein BFH-Urteil --wie hier durch die Entscheidung in BFHE 210, 233, BStBl II 2006, 9-- vorgenommen wurde, das die Finanzverwaltung zunächst nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht hatte.

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    Dabei ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183; Beschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    a) Das Finanzgericht (FG) ist nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter C. II. 2.; vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C. II.) zutreffend davon ausgegangen, dass das im Streitfall übertragene Vermögen aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern, nämlich dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen einerseits und dem zum Privatvermögen gehörenden Wohnhaus (und dem ihm zuzurechnenden Grund und Boden als weiterem Wirtschaftsgut) andererseits besteht.
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    Dementsprechend geht die Rechtsprechung von einer Bindung an die Vereinbarung der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter bzw. bestimmte Leistungen aus, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kaufpreis nur zum Schein getroffen wurde (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 IX R 35/99, BFH/NV 2003, 611; vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.) oder die Voraussetzungen für die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs i.S. des § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) gegeben sind.
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    a) Das Finanzgericht (FG) ist nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter C. II. 2.; vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C. II.) zutreffend davon ausgegangen, dass das im Streitfall übertragene Vermögen aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern, nämlich dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen einerseits und dem zum Privatvermögen gehörenden Wohnhaus (und dem ihm zuzurechnenden Grund und Boden als weiterem Wirtschaftsgut) andererseits besteht.
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01

    Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    Insbesondere steht es dem Eigentümer eines Immobilienobjekts --wie hier dem Onkel des Klägers-- frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, jeweils m.w.N.) und entsprechend Preise für die Übertragung insgesamt oder für steuerrechtlich eigenständige Gebäudeteile (Wirtschaftsgüter) in Übereinstimmung mit dem Erwerber (hier: dem Kläger) festzulegen (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 54/02, BFHE 210, 233, BStBl II 2006, 9).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    Insbesondere steht es dem Eigentümer eines Immobilienobjekts --wie hier dem Onkel des Klägers-- frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, jeweils m.w.N.) und entsprechend Preise für die Übertragung insgesamt oder für steuerrechtlich eigenständige Gebäudeteile (Wirtschaftsgüter) in Übereinstimmung mit dem Erwerber (hier: dem Kläger) festzulegen (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 54/02, BFHE 210, 233, BStBl II 2006, 9).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00

    Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    Eine derartige Zusammensetzung des übertragenen Vermögens erfordert bei Zahlung eines einheitlichen Kaufpreises dessen Aufteilung auf die unterschiedlichen Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, und IX R 40/01, BFH/NV 2003, 23; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 16. April 2004, BStBl I 2004, 464, unter 1. a).
  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84

    1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    Schließlich ist nicht ersichtlich, inwieweit die vom FG zugrunde gelegte BFH-Rechtsprechung zur grundsätzlich hinzunehmenden Kaufpreisaufteilung bei (Einzel-)Übertragung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter der BFH-Rechtsprechung zu Ausgleichszahlungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen widerspricht; diese Zahlungen sind ihrer Natur nach nicht auf einzelne Wirtschaftsgüter, sondern auf die überquotale Beteiligung eines Miterben am Nachlass bezogen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512).
  • BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01

    Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

    Auszug aus BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
    Dabei ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183; Beschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 40/01

    Gemischt genutztes Gebäuden; Schuldzinsenabzug

  • BFH, 17.12.2002 - IX R 35/99

    Mietvertrag mit unterhaltsberechtigten Kindern, Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

    Damit macht das FG gleichzeitig deutlich, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Kaufpreise in den Einzelverträgen seien nur zum Schein vereinbart worden (was den Ausführungen im BFH-Urteil vom 18. Januar 2006 IX R 34/05, BFH/NV 2006, 1634, und im BFH-Beschluss vom 10. Mai 2006 IX B 51/05, n.v. entspricht) und aufgrund dieser Scheinvereinbarungen sei nicht von der Kaufpreisaufteilung der Vertragsparteien auszugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2008 IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365).
  • FG Niedersachsen, 10.02.2005 - 16 K 62/02

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage; Grenze zur

    Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - IX B 51/05.
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